Versicherung für Bundeswehrangehörige und ihre Familien
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr tragen besondere Verantwortung – im Einsatz, im Dienst und für ihre Familien. Damit auch die Angehörigen rundum geschützt sind, bietet die Continentale Versicherung gemeinsam mit der 3 V Finanz Management GmbH speziell abgestimmte Versicherungslösungen.
Sicherheit für die, die Sicherheit geben
Anwartschaft für Soldaten auf Zeit
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr tragen besondere Verantwortung – im Einsatz, im Dienst und für ihre Familien. Damit auch die Angehörigen rundum geschützt sind, bietet die Continentale Versicherung gemeinsam mit der 3 V Finanz Management GmbH speziell abgestimmte Versicherungslösungen für Bundeswehrangehörige und deren Familien.
Ein zentraler Bestandteil dabei: die Restkostenversicherung für Ehepartner und Kinder – damit im Krankheitsfall keine Versorgungslücken entstehen.
Ergänzende Versicherungen für Bundeswehrangehörige und Familien
FAQ
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Grundabsicherungen überhaupt.
Sie schützt Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen, wenn unbeabsichtigt ein Schaden verursacht wird – zum Beispiel bei Nachbarn, Freunden oder im Alltag.
Gerade bei häufigen Umzügen oder Auslandsaufenthalten bietet die Continentale spezielle Haftpflichttarife für Bundeswehrangehörige.
Als heilfürsorgeberechtigter Zeitsoldat oder Berufssoldat bin nur ich selbst über den Bund krankenversichert. Meine Familienangehörigen, also mein Ehepartner und meine Kinder, sind nicht automatisch mitversichert, eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es für Soldaten nicht.
Stattdessen besteht für meine Familie ein Beihilfeanspruch durch den Bund. Das bedeutet, mein Ehepartner erhält 70 % Beihilfe, meine Kinder sogar 80 % Beihilfe.
Die Beihilfe ist eine Art Teilkrankenversicherung, die der Staat kostenlos bereitstellt. Damit meine Familie jedoch vollständig abgesichert ist, muss der verbleibende Teil, also 30 % bzw. 20 %, über eine private Restkostenversicherung abgedeckt werden. Hat mein Ehepartner keine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, kann die Nutzung der Beihilfe in Verbindung mit einer privaten Restkostenversicherung eine attraktive Alternative zu einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft sein. Welche Variante, Beihilfe + private Restkostenversicherung oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, die günstigere und passendere Lösung ist, hängt von der individuellen Familiensituation ab. Wir helfen gerne dabei, diese Entscheidung transparent und nachvollziehbar zu treffen und den optimalen Schutz für die ganze Familie zu gestalten.
Nein. Die Dienstunfallfürsorge greift nur bei Unfällen im dienstlichen Zusammenhang.
Unfälle in der Freizeit, beim Sport oder im Urlaub sind nicht abgedeckt.
Eine private Unfallversicherung sorgt dafür, dass Sie und Ihre Familie weltweit geschützt sind – rund um die Uhr, auch außerhalb des Dienstes.
Ja, grundsätzlich bezahlt der Privatpatient zunächst selbst die ärztliche Rechnung. Das ist jedoch kein finanzielles Risiko. Ich erhalte nach der Behandlung eine privatärztliche Rechnung, in der Regel mit einem Zahlungsziel von vier Wochen. Diese Rechnung reiche ich digital oder per Post bei meiner Beihilfestelle und meiner privaten Krankenversicherung ein. Die Beihilfe und die private Krankenversicherung erstatten mir den Rechnungsbetrag üblicherweise innerhalb von 10 bis 14 Tagen. Damit liegt die Erstattung deutlich vor Ablauf der Zahlungsfrist, sodass mir keine echte Liquiditätsbelastung entsteht. Ich begleiche die Rechnung also erst, wenn das Geld bereits wieder auf meinem Konto eingegangen ist. Eine Ausnahme bilden Medikamente auf Rezept: Hier muss ich den Betrag in der Apotheke direkt bezahlen, weil diese die Leistung sofort erbringt. Die Rechnung kann ich anschließend wie gewohnt bei Beihilfe und Krankenversicherung einreichen, und auch diese Kosten werden in voller Höhe anteilig erstattet.
Die Beihilfe ist eine staatliche Unterstützung für Beamte und Soldaten, die einen Teil der Krankheitskosten übernimmt.
Die private Krankenversicherung (PKV) ergänzt die Beihilfe – im Fall der Bundeswehr-Familien meist durch die Restkostenversicherung.
Zusammen bilden sie den vollständigen Gesundheitsschutz, ähnlich wie bei gesetzlich Versicherten – jedoch mit oft besseren Leistungen und Wahlfreiheit.
Die Leistungsabwicklung ist heute vollständig digital und unkompliziert. Sowohl die Bundesbeihilfe als auch die Continentale Krankenversicherung bieten hierfür eigene Apps, die technisch identisch aufgebaut und sehr einfach zu bedienen sind.
So funktioniert es in der Praxis:
Rechnung fotografieren: Ich öffne die Beihilfe- oder Continentale-App und fotografiere die Rechnung mit dem Smartphone.
Beleg hochladen: Das Foto wird automatisch geprüft und über die App digital übermittelt.
Erstattung erhalten: Innerhalb weniger Tage erfolgt die Erstattung direkt auf mein Konto – ganz ohne Papier, Porto oder Wartezeiten.
Die digitalen Prozesse laufen parallel, d. h. ich kann denselben Beleg zeitgleich bei Beihilfe und privater Krankenversicherung hochladen. So habe ich meine Leistungsabrechnung komplett mobil im Griff, transparent, schnell und sicher.
Die Continentale Versicherung ist seit Jahrzehnten Spezialist für den öffentlichen Dienst und die Bundeswehr.
Sie bietet:
- Sondertarife exklusiv für Soldatinnen, Soldaten und deren Familien
- Erfahrung mit Beihilfe-Regelungen und Auslandseinsätzen
- Flexible Anpassung der Verträge bei Standortwechsel oder Familienzuwachs
Persönliche Betreuung durch zertifizierte Partner wie die 3 V Finanz Management GmbH
Als Privatpatient profitiere ich von einem deutlich erweiterten Leistungsangebot und einem besseren Zugang zu medizinischer Versorgung. Ein zentraler Vorteil ist die schnellere Terminvergabe: Bei vielen Fachärzten, insbesondere Orthopäden, Hautärzten oder spezialisierten Ärzten, müssen gesetzlich Versicherte oft mehrere Wochen oder Monate auf einen Termin warten. Immer mehr Praxen nehmen zudem gar keine Kassenpatienten mehr auf. Als Privatpatient bekomme ich dagegen zeitnah Termine und habe Zugang zu reinen Privatpraxen im gesamten Bundesgebiet. Auch die medizinische Behandlung ist umfassender: Ich habe Anspruch auf die gesamte Bandbreite der Naturheilverfahren, kann verschreibungsfreie Medikamente auf Rezept erhalten und genieße freie Arztwahl. Im Krankenhaus besteht Anspruch auf Unterbringung in einem Zweibettzimmer auf der Privatstation sowie auf Behandlung durch den Chefarzt oder dessen Stellvertreter. Beim Zahnarzt profitiere ich ebenfalls von erheblich besseren Leistungen: Die private Krankenversicherung übernimmt Kosten auch für hochwertigen Zahnersatz wie Implantate, Inlays oder keramische Kronen. Darüber hinaus ist die professionelle Zahnreinigung erstattungsfähig, für eine dauerhaft gute Zahngesundheit.
Ja. Viele Soldatenfamilien kombinieren die Restkostenversicherung mit weiteren sinnvollen Versicherungen, wie:
- Privathaftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Risikolebensversicherung
- Unfallversicherung
Die 3 V Finanz Management GmbH erstellt gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept, das alle Lebensbereiche abdeckt.
In vielen Fällen entscheiden sich Ehepartner und Kinder von Soldaten für eine private Restkostenversicherung, wenn die berufliche Tätigkeit des Ehepartners zeitweise unterbrochen wird, zum Beispiel während einer Kindererziehungszeit oder bei einer Auslandsstationierung, zu der die Familie den Soldaten begleitet. Mit der (Wieder-)Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, also einem Einkommen oberhalb der Minijob-Grenze, tritt in der Regel Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein. In diesem Fall kann man also nicht nur in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, sondern muss es sogar. Es gibt allerdings Ausnahmefälle, in denen die Rückkehr in die GKV erschwert oder ausgeschlossen sein kann, etwa bei Selbstständigkeit oder wenn bestimmte Altersgrenzen überschritten sind. Deshalb empfiehlt sich stets eine individuelle Prüfung der persönlichen Situation durch unsere fachkundigen Kundenberater, um die optimale Absicherungsstrategie zu finden, auch mit Blick auf Familienplanung und künftige Berufsperspektiven.
Die Beratung erfolgt unverbindlich und kostenlos über die 3 V Finanz Management GmbH – Ihren Continentale-Partner für die Bundeswehr.
Gemeinsam analysieren wir Ihre aktuelle Absicherung, prüfen Beihilfeberechtigungen und finden die passende Kombination aus Schutz und Preis.
Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz der privaten Restkostenversicherung weltweit, auch bei Aufenthalten außerhalb Europas. Wird jedoch ein Auslandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten geplant, etwa im Rahmen einer Auslandsstationierung, erweitert die Continentale den weltweiten Versicherungsschutz ohne Beitragszuschlag für Familienangehörige von Soldaten. Voraussetzung dafür ist, dass der Soldat seine Anwartschaft bei der Continentale führt. Besteht diese Anwartschaft nicht, kann für die Zeit des Auslandseinsatzes ein Auslandszuschlag erhoben werden.
Ja, unbedingt. Mein persönliches Haftpflichtrisiko unterscheidet sich nicht von dem eines Zivilbeschäftigten. Wenn ich also einer anderen Person oder deren Eigentum einen Schaden zufüge, hafte ich nach § 823 BGB unbegrenzt – mit meinem gesamten Privatvermögen. Dieses finanzielle Risiko kann ich ganz einfach auf einen Versicherer übertragen: mit einer Privathaftpflichtversicherung. Sie zählt zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt, auch für Soldaten.
Doch es gibt noch einen besonderen Aspekt im Dienst: Wenn ich dienstliches Eigentum – etwa Ausrüstung oder Fahrzeuge – grob fahrlässig beschädige, darf mich mein Dienstherr mit bis zu sechs Monatsgehältern in Regress nehmen. Typische Beispiele aus der Praxis sind: Fehlbetankung von Dienstfahrzeugen, Verlust von Ausrüstungsgegenständen und Verkehrsunfälle durch Geschwindigkeitsüberschreitung. Dieses Risiko sichere ich mit einer Diensthaftpflichtversicherung ab, die als Zusatzbaustein zur Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann.
Hinweis: Bin ich Mitglied im Deutschen Bundeswehrverband, bin ich automatisch diensthaftpflichtversichert. Trotzdem ist zu prüfen, ob der Umfang des dortigen Schutzes in meinem individuellen Fall ausreichend ist oder ob sich eine ergänzende Absicherung empfiehlt.
Das Einsatzweiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) schützt mich, wenn ich im Auslandseinsatz oder in einer einsatzgleichen Verpflichtung verletzt werde. Bin ich infolge des Einsatzes gesundheitlich geschädigt und liegt ein Beschädigungsgrad von mindestens 30 % vor, garantiert mir das Gesetz eine Weiterverwendung als Berufssoldat (BS). Das klingt im ersten Moment positiv, und das ist es auch. Allerdings hat dieser Status wichtige Versicherungsfolgen, über die ich frühzeitig Bescheid wissen sollte: Als Berufssoldat habe ich einen unbefristeten Beihilfeanspruch, also lebenslang eine Teilabsicherung durch den Bund. Für die restlichen Kosten benötige ich eine private Restkostenversicherung. Da Berufssoldaten keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben, bleibt mir nur der Weg über die private Krankenversicherung (PKV). Aufgrund der dann bestehenden Einsatzschädigung kann eine normale private Krankenversicherung unter Umständen nicht mehr oder nur im Basistarif möglich sein. Deshalb ist eine Anwartschaftsversicherung so wichtig. Mit ihr sichere ich mir schon heute den späteren Zugang zu einer privaten Krankenversicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Risikoaufschläge. So kann ich im Ernstfall meinen Versicherungsschutz lückenlos aktivieren und vermeide hohe Beiträge oder Ablehnungen.
Nach meiner Dienstzeit als Soldat auf Zeit (SaZ) habe ich Anspruch auf sogenannte Übergangsgebührnisse. Sie sollen mir den Einstieg in das zivile Berufsleben erleichtern und werden monatlich nach dem Ende der Dienstzeit gezahlt. Die Dauer hängt von der Länge meiner Dienstzeit ab:
Dienstzeit als SaZ Anspruchsdauer auf Übergangsgebührnisse
SaZ 4 < 5 Jahre 12 Monate
SaZ 5 < 6 Jahre 18 Monate
SaZ 6 < 7 Jahre 24 Monate
SaZ 7 < 8 Jahre 30 Monate
SaZ 8 < 9 Jahre 36 Monate
SaZ 9 < 10 Jahre 42 Monate
SaZ 10 < 11 Jahre 48 Monate
SaZ 11 < 12 Jahre 54 Monate
SaZ 12 Jahre und mehr (ohne Studium) 60 Monate
SaZ 12 Jahre und mehr (mit Studium) 24 Monate
Diese Regelung gilt für Soldaten, die ab dem 26.07.2012 in die Bundeswehr eingetreten sind. Die Höhe der Übergangsgebührnisse beträgt 75 % meiner letzten aktiven Dienstbezüge. Wenn ich während dieser Zeit eine anerkannte Vollzeit-Bildungsmaßnahme absolviere, kann ich zusätzlich einen Bildungszuschuss in Höhe von 25 % erhalten – insgesamt also bis zu 100 % meiner letzten Dienstbezüge.
Während meiner aktiven Dienstzeit bin ich über die Unfallfürsorge des Bundes abgesichert. Diese greift jedoch nur bei Unfällen im Dienst oder auf dem direkten Weg zum und vom Dienstort. Private Unfälle – etwa im Urlaub, beim Sport oder im häuslichen Bereich – sind darüber nicht abgedeckt. Deshalb ist es sinnvoll, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Sie leistet bei dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen nach einem Unfall, unabhängig davon, ob dieser im Dienst oder privat passiert ist. Die Leistungen können z. B. eine Kapitalzahlung, eine Unfallrente oder Zuschüsse für Umbaumaßnahmen im Haushalt umfassen.
Im Falle eines Arbeitskraftverlustes sollte ich aber nicht allein auf eine Unfallversicherung setzen. Denn eine Dienstunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit kann ebenso durch Krankheit entstehen – und in diesem Fall greift die Unfallversicherung nicht. Eine Unfallversicherung kann ein wichtiger Zusatzschutz sein, ersetzt aber keine umfassende Absicherung meiner Arbeitskraft. Den deutlich weitergehenden Schutz bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeits-Paket, da sie sowohl Unfall als auch Krankheit absichert und mich finanziell unabhängig von staatlichen Leistungen hält.
Eine Ausgleichszahlung bei der Bundeswehr kann unterschiedliche Formen haben – je nachdem, warum und unter welchen Umständen ich aus dem Dienst ausscheide.
Grundsätzlich sind folgende Varianten möglich:
Ausgleich für Wehrdienstbeschädigungen: Wenn ich während meiner Dienstzeit eine Wehrdienstbeschädigung erlitten habe, kann ich nach meinem Ausscheiden einen Ausgleichsanspruch haben. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Schädigungsfolgen. Die Ausfallbürgschaft nach § 63b Soldatenversorgungsgesetz (SVG) ist eine staatliche Leistung, die Soldaten im Auslandseinsatz schützt, wenn eine private Unfall- oder Lebensversicherung wegen einer Kriegsklausel nicht leistet. Der Bund zahlt dann den vereinbarten Schadensausgleich, sofern der Soldat Versicherungsnehmer der Police war und der Versicherer rechtzeitig über den Auslandseinsatz informiert wurde.
Ausgleich bei vorzeitigem Ruhestand: Werde ich als Berufssoldat vor Erreichen der allgemeinen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt, erhalte ich unter Umständen eine einmalige Ausgleichszahlung, deren Höhe sich mit jedem zusätzlichen Dienstjahr verringert.
Entlassungsgeld: Als Freiwillig Wehrdienstleistender (FWDL), der mehr als sechs Monate gedient hat, erhalte ich ein Entlassungsgeld als Anerkennung für meine Dienstzeit.
Übergangsbeihilfe: Als Soldat auf Zeit (SaZ) mit einer Dienstzeit von mehr als sechs Monaten steht mir nach dem Ausscheiden eine Übergangsbeihilfe zu. Diese Zahlung ist abhängig von meiner Dienstzeit und Dienstgradgruppe. Sie wird zusätzlich zu den Übergangsgebührnissen gewährt.
Die Restkostenversicherung ergänzt die staatliche Beihilfe für Soldatinnen und Soldaten sowie deren Familien.
Da die Beihilfe meist nur 50–80 % der Krankheitskosten übernimmt, deckt die Restkostenversicherung den verbleibenden Teil ab – etwa für Arztkosten, Zahnersatz oder Krankenhausaufenthalte.
So entsteht ein vollständiger Krankenversicherungsschutz, ohne hohe Eigenanteile.
Ehepartner können sich immer dann restkostenversichern, wenn sie über die Beihilfe des Soldaten mitversichert sind, aber keinen vollständigen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben.
Typische Fälle:
- Der Ehepartner ist nicht berufstätig oder nicht gesetzlich versichert
- Der Ehepartner ist privat versichert, aber benötigt einen Beihilfe-Ergänzungstarif
- Der Ehepartner erhält 70 % Beihilfe, die Restkostenversicherung ergänzt die verbleibenden 30 %
Die 3 V Finanz Management GmbH prüft individuell, welche Tarifkombination am besten zu Ihrer familiären und beruflichen Situation passt.
Kinder von Soldatinnen und Soldaten sind über die Beihilfe meist mit 80 % Kostenübernahme abgesichert.
Die restlichen 20 % können durch eine Restkostenversicherung bei der Continentale abgedeckt werden.
Damit sind auch Kinder vollständig geschützt – vom Arztbesuch bis zur Zahnbehandlung.
Ja. Die Continentale Restkostenversicherung bietet weltweiten Schutz – auch bei längeren Auslandseinsätzen oder Aufenthalten der Familie im Ausland.
Wichtig ist, die Auslandsdauer und das Einsatzland vorab mitzuteilen, damit der Schutz optimal angepasst werden kann.

Was unterscheidet die Continentale vom Wettbewerb?
Die Continentale Versicherung gehört zu den erfahrensten Anbietern im Bereich der Versicherung für Bundeswehrangehörige.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Sondertarife exklusiv für Bundeswehrmitglieder und deren Familien
- Erfahrung mit Beihilfe-Regelungen und Auslandseinsätzen
- Flexibel anpassbare Verträge, abgestimmt auf Laufbahn und Dienstgrad
- Persönliche Betreuung durch die 3 V Finanz Management GmbH, Ihre spezialisierte Continentale-Agentur
Langjährige Erfahrung im Umgang mit Soldatenfamilien und deren speziellen Anforderungen