Freiwillig Wehrdienstleistende2026-03-31T21:26:11+00:00

Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL)

Versicherungen der Continentale für freiwillig Wehrdienstleistende. Egal was nach der Dienstzeit kommt, sorgen Sie schon jetzt dafür vor. Rundumschutz für Wehrdienstleistende.

Freiwillig

Wehrdienst-

leistende (FWDL)

Krankenversorgung von Freiwillig Wehrdienstleistenden (FWDL)

Während des freiwilligen Wehrdienst

  • Während des freiwilligen Wehrdienstes erhalten Sie die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV) und benötigen keine Leistungen aus der bisherigen Krankenversicherung.
  • FWDL melden bei Ihrer bisherigen Kranken- und Pflegeversicherung den Beginn des freiwilligen Wehrdienstes. Die bisherige Kranken- und Pflegeversicherung bleibt bestehen.

Nach Dienstzeitende (DZE)

  • Nach Dienstzeitende (DZE) besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).

Was bedeutet das für Sie?

  • Ergänzen Sie während Ihrer Dienstzeit die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV).
  • Achten Sie darauf, dass Sie sich als FWDL im Anschluss an Ihr Dienstzeitende lückenlos versichern.
  • Sorgen Sie bestmöglich für die Zeit nach dem Dienstzeitende vor. Ganz gleich, ob Sie sich nach Dienstzeitende für die GKV oder die PKV entscheiden.

Empfohlene Versicherungen für Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL):

Arzt- oder Krankenhausrechnungen bei Urlaubsreisen werden in der Regel als Privatleistung liquidiert. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV) erstattet maximal die Kosten, die in Deutschland angefallen wären. Meistens auf dem Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Sollte aus medizinischen Gründen eine Rückführung aus dem Ausland notwendig sein, sind hohe Kosten im fünfstelligen Bereich selbst zu tragen. Schützen Sie sich vor diesen Kosten durch den Abschluss unserer Auslandsreisekrankenversicherung speziell für Soldaten.

Unser Tipp: Auch Ihre Familie benötigt eine Auslandsreisekrankenversicherung.

Sprechen Sie dazu unsere Bundeswehr-Experten an.

Nach § 24 Abs. 1 Soldatengesetz haften Soldaten für Schäden, die sie der Bundeswehr zufügen. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Rückforderungen durch den Dienstgeber.

Obligatorische Diensthaftpflichtversicherung für aktive Mitglieder des Deutschen BundeswehrVerbandes (DBwV)

Aktive Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer der Bundeswehr und Reservistendienst Leistende erhalten automatisch durch Ihre Mitgliedschaft im DBwV eine Diensthaftpflichtversicherung. Wir empfehlen daher die Mitgliedschaft im DBwV.

Unsere Bundeswehr-Experten stehen Ihnen für weitere Informationen, beispielsweise wenn Sie nicht Mitglied im DBwV sind zur Verfügung.

Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt für jeden Tag im Krankenhaus einen vereinbarten Betrag. Dabei ist es unwichtig, ob Sie in einem zivilen Krankenhaus oder einem Bundeswehr-Krankenhaus liegen. Das Krankenhaustagegeld gibt es so bei einer Einweisung in den Sanitätsbereich (San. Bereich), wenn dieser unter ständiger ärztlicher Leitung steht, oder auch im Auslandseinsatz.

  • Kurkosten
    Die Kurkosten einer ärztlich verordneten stationären Rehabilitation werden nach Dienstzeitende (DZE) nicht mehr vom Dienstgeber gezahlt. Nach Dienstzeitende zahlt die Beihilfe nur einen Teil dieser Kosten. Um später den gewünschten Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung zu erhalten, raten wir zu einer Anwartschaftsversicherung für die Kurkostenabsicherung.
  • Kurtagegeld
    Für jeden Tag einer ärztlich verordneten stationären Rehabilitation wird unter bestimmten Voraussetzungen ein fest vereinbarter Betrag gezahlt.

Das Einsatzweiterverwendungsgesetz ermöglicht dem im Auslandseinsatz oder einer einsatzgleichen Verpflichtung verwundeten Freiwillig Wehrdienstleistenden (FWDL) mit einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) eine Weiterverwendung als Berufssoldat (BS), wenn der Grad der Schädigung (GdS) mindestens 30 Prozent beträgt. Um nicht lebenslang als Pensionär im Basistarif mit höheren Kosten und zudem niedrigeren Leistungen versichert zu werden, sichert Ihnen unsere Optionsversicherung den Zugang zu hochwertigen privaten Restkostentarifen.

Berufssoldaten sind verpflichtet, sich in der privaten Pflegeversicherung zu versichern. Auch schon während der Dienstzeit. Ansonsten droht ein Bußgeld.

Die Pflegepflichtversicherung reicht nicht aus. Sie ist quasi nur eine Teilkaskoversicherung. Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor Zuzahlungen im Pflegefall. Sprechen Sie dazu unsere Bundeswehr-Experten an.

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet mit seinem Privatvermögen. Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor diesem Risiko, welches in Einzelfällen den finanziellen Ruin bedeuten könnte.

Alle 4 Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. Das sind mehr als 8 Millionen Unfälle pro Jahr! Die private Unfallversicherung gilt rund um die Uhr, also auch beim täglichen Dienst, auf Dienstreisen sowie bei Manövern und im Ausland.

Was bedeutet das Luftfahrtrisiko?

In der Unfallversicherung besteht kein Versicherungsschutz als Luftfahrzeugführer (z.B. Piloten oder Fallschirmspringer), Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges sowie Personen, die mit Hilfe eines Luftfahrzeuges ihren Beruf ausüben.

Jeder Soldat kann durch einen dienstlichen Befehl zu einem Besatzungsmitglied im Luftfahrzeug werden. Dann besteht für ihn kein Versicherungsschutz mehr über seine Unfallversicherung. Sorgen Sie daher für einen beitragsfreien Einschluss des Luftfahrtrisikos für Soldaten in allen Unfallversicherungstarifen der Continentale.

Beachten Sie, dass eine private Unfallversicherung zwingend erforderlich ist für den Anspruch auf die Ausfallbürgschaft des Bundes!

FAQ

Sind Freiwillig Wehrdienstleistende versichert?2026-07-01T14:06:17+00:00

Ja. Freiwillig Wehrdienstleistende (FWD) sind während ihrer Dienstzeit umfassend über die Bundeswehr abgesichert. Dazu gehören insbesondere die medizinische Versorgung sowie der Schutz bei Dienstunfällen.

Welche Krankenversicherung gilt während des Freiwilligen Wehrdienstes?2026-07-01T14:13:58+00:00

Während des Freiwilligen Wehrdienstes übernimmt die Bundeswehr die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. In der Regel ruht die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung während der aktiven Dienstzeit.

Muss ich als Freiwillig Wehrdienstleistender eine eigene Krankenversicherung bezahlen?2026-07-01T14:20:16+00:00

Nein. Während des aktiven Wehrdienstes entstehen für die medizinische Versorgung durch die Bundeswehr grundsätzlich keine zusätzlichen Beiträge zur Krankenversicherung.

Bin ich als FWD gegen Unfälle versichert?2026-07-01T14:22:50+00:00

Ja. Freiwillig Wehrdienstleistende sind bei dienstlichen Tätigkeiten umfassend abgesichert. Kommt es zu einem Dienstunfall, greift die gesetzlich geregelte Unfallfürsorge der Bundeswehr.

Gilt der Versicherungsschutz auch in der Freizeit?2026-07-01T14:23:45+00:00

Nicht jeder Unfall in der Freizeit fällt unter die Dienstunfallfürsorge. Dennoch besteht weiterhin Anspruch auf medizinische Versorgung durch die Bundeswehr während der Dienstzeit.

Was passiert bei einem Dienstunfall?2026-07-01T14:24:44+00:00

Ein Dienstunfall wird durch die zuständigen Stellen geprüft. Je nach Schwere können Heilbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen oder weitere Versorgungsleistungen gewährt werden.

Bin ich während einer Auslandsausbildung versichert?2026-07-01T14:26:17+00:00

Ja. Auch bei dienstlich angeordneten Aufenthalten im Ausland besteht grundsätzlich der Versicherungsschutz der Bundeswehr.

Benötige ich eine private Unfallversicherung?2026-07-01T14:31:16+00:00

Eine private Unfallversicherung ist nicht vorgeschrieben. Sie kann jedoch sinnvoll sein, wenn zusätzlicher Schutz für Freizeitunfälle oder dauerhafte Invalidität gewünscht wird.

Brauche ich eine private Haftpflichtversicherung?2026-07-01T14:33:33+00:00

Ja. Eine private Haftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie außerhalb des Dienstes anderen Personen oder deren Eigentum zufügen.

Übernimmt die Bundeswehr Schäden an meinem privaten Eigentum?2026-07-01T14:35:02+00:00

Nicht automatisch. Ob ein Anspruch besteht, hängt vom jeweiligen Einzelfall und den gesetzlichen Regelungen ab.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiwillig Wehrdienstleistende sinnvoll?2026-07-01T14:35:34+00:00

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann bereits in jungen Jahren sinnvoll sein, da häufig günstige Beiträge möglich sind und der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berücksichtigt wird.

Sind Freiwillig Wehrdienstleistende rentenversichert2026-07-01T14:36:52+00:00

Ja. Während des Wehrdienstes werden Zeiten für die gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigt. Die genauen Regelungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Besteht eine Pflegeversicherung während des Freiwilligen Wehrdienstes?2026-07-01T14:39:16+00:00

Während der Dienstzeit erfolgt die medizinische Versorgung über die Bundeswehr. Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen

Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach dem Wehrdienst?2026-07-01T14:44:04+00:00

Nach Beendigung des Freiwilligen Wehrdienstes endet die truppenärztliche Versorgung. Anschließend erfolgt die Rückkehr in die gesetzliche oder private Krankenversicherung entsprechend der persönlichen Situation.

Muss ich meine Krankenkasse über den Wehrdienst informieren?2026-07-01T14:44:38+00:00

Ja. Es empfiehlt sich, die Krankenkasse rechtzeitig über den Beginn und das Ende des Freiwilligen Wehrdienstes zu informieren.

Welche Versicherungen sind für Freiwillig Wehrdienstleistende empfehlenswert?2026-07-01T14:45:17+00:00

Empfehlenswert sind insbesondere:

 

Private Haftpflichtversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Private Unfallversicherung (optional)

Hausratversicherung (je nach Lebenssituation)

Bin ich während der Grundausbildung versichert?2026-07-01T14:46:24+00:00

Ja. Bereits ab dem ersten Diensttag der Grundausbildung besteht der Schutz im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Bundeswehr.

Wer zahlt die Behandlungskosten bei einer Verletzung?2026-07-01T14:47:09+00:00

Die Behandlung erfolgt grundsätzlich über die medizinischen Einrichtungen der Bundeswehr. Dadurch entstehen für Freiwillig Wehrdienstleistende in der Regel keine Behandlungskosten.

Kann ich zusätzlich privat versichert sein?2026-07-01T14:47:49+00:00

Ja. Zusätzliche private Versicherungen, beispielsweise eine Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, können unabhängig vom Wehrdienst abgeschlossen werden.

Bin ich auf dem Weg zur Kaserne versichert?2026-07-01T14:51:19+00:00

Ob ein Ereignis als Dienstunfall anerkannt wird, hängt von den jeweiligen Umständen und den geltenden gesetzlichen Vorschriften ab.

Welche Versicherungen benötigen Bewerber vor dem Dienstantritt?2026-07-01T14:52:31+00:00

or dem Dienstantritt sollten insbesondere eine private Haftpflichtversicherung sowie – je nach persönlicher Situation – eine Berufsunfähigkeitsversicherung geprüft werden.

Ist mein Auto während des Wehrdienstes versichert?2026-07-01T14:53:08+00:00

Die Kfz-Versicherung bleibt eine private Angelegenheit. Der Freiwillige Wehrdienst hat keinen Einfluss auf den bestehenden Versicherungsschutz Ihres Fahrzeugs.

Gilt der Versicherungsschutz auch bei Übungen?2026-07-01T14:53:49+00:00

Ja. Während dienstlich angeordneter Übungen besteht grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen der geltenden Vorschriften.

Welche Leistungen erhalten Freiwillig Wehrdienstleistende im Krankheitsfall?2026-07-01T14:54:28+00:00

Im Krankheitsfall erfolgt die medizinische Versorgung über die Bundeswehr. Dazu gehören ärztliche Untersuchungen, Behandlungen und erforderliche Medikamente im Rahmen der truppenärztlichen Versorgung.

Wo erhalten Freiwillig Wehrdienstleistende weitere Informationen zur Versicherung?2026-07-01T14:55:58+00:00

Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Karriereberater der Bundeswehr, Ihrer zuständigen Dienststelle sowie bei den truppenärztlichen Einrichtungen. Zusätzlich können individuelle Fragen mit einem Bundeswehr-Experten geklärt werden. https://service-point-bundeswehr.de/kontakt-versicherungsberatung-fuer-soldaten-jetzt-anfragen/

Warum Continentale – und warum 3 V Finanz Management GmbH?

Bei der Continentale stehen Menschen im Mittelpunkt – nicht Tarife. Seit über 65 Jahren begleitet sie Soldatinnen, Soldaten und ihre Familien in allen Lebensphasen mit einem klaren Fokus auf Fairness, Nähe und Vertrauen. Als langjähriger Partner des Deutschen BundeswehrVerbandes versteht die Continentale, worauf es im soldatischen Alltag wirklich ankommt: Verlässliche Lösungen, unkomplizierte Abläufe und Berater, die zuhören.

Die 3 V Finanz Management GmbH setzt genau hier an. Wir sind nicht nur Vermittler, sondern persönlicher Ansprechpartner vor Ort. Wir kennen die besonderen Anforderungen und Übergänge im Soldatenleben und begleiten unsere Kunden mit einem offenen Ohr und klarem Blick für das Wesentliche. So entsteht ein Beratungsverhältnis, das über Jahre trägt – ehrlich, partnerschaftlich und mit dem Gefühl, in guten Händen zu sein.

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