Haftpflicht- und
Diensthaftpflichtversicherung
für Soldaten
Der Paragraph §823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit,
die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet“.
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FAQ
Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Bundeswehrsoldaten vor den finanziellen Folgen, wenn sie während ihres Dienstes einen Schaden verursachen und dafür persönlich haftbar gemacht werden.
Bundeswehrsoldaten können bei fahrlässig verursachten Schäden im Dienst regresspflichtig werden. Eine Diensthaftpflichtversicherung übernimmt in vielen Fällen diese Kosten und schützt vor hohen finanziellen Belastungen.
Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Dennoch wird eine Diensthaftpflichtversicherung von Experten empfohlen, da sie vor erheblichen Regressforderungen des Dienstherrn schützen kann.
Je nach Tarif sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die während der Dienstausübung entstehen und für die der Soldat haftet.
In der Regel nein. Private Haftpflichtversicherungen schließen Schäden aus, die während der beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit entstehen. Dafür ist eine spezielle Diensthaftpflicht erforderlich.
Eine persönliche Haftung kommt insbesondere bei fahrlässigem oder grob fahrlässigem Verhalten infrage, wenn dadurch ein Schaden am Eigentum des Dienstherrn oder Dritter entsteht.
Die Beiträge beginnen häufig bereits bei wenigen Euro pro Monat. Der genaue Preis hängt vom Versicherer und dem gewählten Leistungsumfang ab.
Sie schützt vor hohen Regressforderungen, übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Viele Diensthaftpflichtversicherungen bieten Schutz bei Schäden an Dienstfahrzeugen. Der genaue Umfang richtet sich nach den Versicherungsbedingungen.
Viele Tarife schließen Auslandseinsätze mit ein. Vor Vertragsabschluss sollten Bundeswehrsoldaten den räumlichen Geltungsbereich prüfen.
Ja. Auch Soldaten auf Zeit können während ihrer Dienstzeit für verursachte Schäden haftbar gemacht werden und profitieren von einer entsprechenden Absicherung.
Auch Freiwillig Wehrdienst Leistende können von einer Diensthaftpflichtversicherung profitieren, da sie ebenfalls dienstliche Schäden verursachen können.
Ja. Berufssoldaten tragen häufig langfristig Verantwortung und sollten sich gegen mögliche Haftungsrisiken absichern.
Empfehlenswert ist eine ausreichend hohe Deckungssumme im Millionenbereich, damit auch größere Schäden abgesichert sind.
Je nach Tarif können Schäden an dienstlich überlassener Ausrüstung, Waffen oder technischem Gerät mitversichert sein.
Regress bedeutet, dass der Dienstherr einen Soldaten für einen verursachten Schaden finanziell in Anspruch nimmt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine gute Police umfasst die Übernahme berechtigter Schadenersatzforderungen, die Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie eine hohe Versicherungssumme und weltweiten Versicherungsschutz.
Ja. Aufgrund ihrer besonderen Verantwortung und Führungsaufgaben ist eine umfassende Absicherung besonders sinnvoll.
Ob grob fahrlässig verursachte Schäden versichert sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Die Versicherungsbedingungen sollten sorgfältig geprüft werden.
Ja. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder unter Einhaltung der Kündigungsfristen kann der Versicherer gewechselt werden.
Wichtig sind eine hohe Deckungssumme, Schutz bei Regressforderungen, weltweiter Versicherungsschutz, Absicherung von Dienstfahrzeugen und eine gute Leistungsbeschreibung.
Viele Tarife bieten Versicherungsschutz bei Übungen, Ausbildungsdiensten und Manövern. Maßgeblich sind die jeweiligen Vertragsbedingungen.
Idealerweise bereits vor Dienstbeginn oder unmittelbar nach Eintritt in die Bundeswehr, damit von Anfang an Versicherungsschutz besteht.
Grundsätzlich kann sie für alle Soldatinnen und Soldaten sinnvoll sein – unabhängig davon, ob sie Freiwilligen Wehrdienst leisten, Soldat auf Zeit oder Berufssoldat sind.
Ja. Angesichts möglicher hoher Regressforderungen und vergleichsweise geringer Beiträge zählt die Diensthaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Absicherungen für Bundeswehrsoldaten.

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